Mit unseren beiden Abfindungsrechnern können Sie zum einen die Höhe der Abfindung ausrechnen, die in Ihrer Branche üblich ist und mit unserem zweiten Abfindungsrechner kann man berechnen wie hoch die Abfindung netto ausfällt. Schliesslich ist nur das Geld entscheidend, das man auch tatsächlich ausbezahlt bekommt und nutzen kann.
Man findet viele Abfindungsrechner im Internet, einige sind kostenlos, andere kostenpflichtig. Auf manchen Seiten können Abfindungsrechner gegen eine Gebühr heruntergeladen werden. Die meisten Abfindungsrechner beschränken sich auf die Errechnung der Nettoabfindung aus dem Bruttoabfindungsbetrag.
Mit unserem Abfindungsrechner können Sie aber prüfen, ob eine Ihnen angebotene Abfindung oder eine Ihnen bereits gezahlte Abfindung angemessen ist. Es gibt nämlich keine feststehende "Abfindungsformel". Am besten ist natürlich, Sie nutzen unseren Abfindungsrechner so frühzeitig, dass sie noch nachverhandeln können.
Wir benötigen für die Schätzung der angemessenen Abfindung (Abfindungsberechnung) folgende Angaben:
(1) Arbeitsaufnahme für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit (2) Geburtsdatum für das Lebensalter (für eventuelle Sozialplanabfindungen) (3) Arbeitgeber (für eventuelle Sozialplanabfindungen) (4) PLZ (für regionale Unterschiede - auch an den Arbeitsgerichten) (5) Branche (weil die Höhe der Branchen nach Abfindung schwankt (6) die Höhe der Ihnen angebotenen Abfindung (7) die Höhe einer Ihnen gezahlten Abfindung (8) Ob die Abfindung Ihnen angeboten wurde a) mit einem Schreiben nach § 1 a KSchG b) in einem Aufhebungsvertrag c) nach einem Sozialplan d) in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich(sangebot)
Wir nutzen verschiedene Datenbanken, um die "angemessene" Abfindungshöhe zu ermitteln.
Mit unserem Brutto-Netto-Abfindungsrechner können Sie dagegen ausrechnen, was von der Abfindung übrig bleibt.
Wir benötigen dazu folgende Angaben:
- Besteuerungsjahr (wann wird die Abfindung gezahlt?) - Bundesland - Lohnsteuerklasse - Kirchensteuerpflicht - Lohnsteuer-Tabellenart - voraussichtliches Jahresgehalt im Besteuerungsjahr - ggf. Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte - Abfindungshöhe - PLZ
Nach Eingabe dieser Daten errechnet der Abfindungsrechner die Höhe der Abzüge bei normaler Besteuerung oder bei der Fünftelregelung.
Dabei werden die Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag von der Bruttoabfindungssumme abgezogen, so dass sich der Nettoabfindungsbetrag ergibt.
Bevor Sie ein Aufhebungsvertragsangebot annehmen, sollten Sie aber auch unseren AufhebungsvertragsCheck (auf AUFHEBUNGSVERTRAG.DE) nutzen, mit dem wir den gesamten Aufhebungsvertrag auf steuerliche, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fallstricke (z.B. Sperrzeit, Anrechungsrisiken, Sozialversicherungspflicht, Risiken einer Erledigungsklausel) prüfen, nicht nur die Angemessenheit der Abfindung.
Michael W. Felser Rechtsanwalt Mehr über den Autor |